Wir wünschen euch ein gutes und gesundes Jahr 2022.
Informationen vom Hauptverein:
- FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken (dies sind keine medizinischen Masken).
- Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Von der 2G+-Regel (gilt für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen) sind nur noch folgende Personen ausgenommen:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
- Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigen Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
- Alle weiteren Personen, also diejenigen, die noch nicht geboostert sind oder deren Grundimmunisierung länger als 3 Monate zurückliegt, brauchen zukünftig auch bei 2G+ einen zusätzlichen Testnachweis (Antigen nicht älter als 24h, PCR nicht älter als 48h).
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier: