Einmal 25 und ein mal 10 : Was verbindet, was trennt

Einmal 25 und einmal 10 ist in diesem Fall keine Rechenaufgabe!
Während der Hauptversammlung des Aikido-Club im VfL Sindelfingen wurden, durch die Vertreterin des Vorstandes, Andrea Petry, die Herren Peter Pawlikowski und Andreas Bartel mit den Jubiläums-nadeln in Gold bzw. Silber für 25jährige Mitgliedschaft (Gold) und 10jährige Abteilungsführung (Silber) im Aikido geehrt.

Was verbindet die beiden? Beide stammen nicht aus Sindelfingen – im Gegenteil, sie sind richtige „Fischköppe“, der eine aus der Gegend von Dettmold, der andere bei Hamburg. Beide unterrichteten bzw. unterrichten seit Jahren Aikido – keine Angst, es wird auch schwäbisch verstanden. Peter kam vor langer Zeit wegen der Arbeit in den Süden, Andreas wurde von seiner Frau nach Sindelfingen verschleppt. Beide leisten bzw. leisteten hervorragende Arbeit als Abteilungsvorstand.
Peter war bereits Gründungsmitglied, als 1997 (im letzten Jahrtausend) die Abteilung ins Leben gerufen wurde. Kurze Zeit später übernahm er die Abteilungsleitung und brachte sich aktiv im Kindertraining ein. Leider musste er aus gesundheitlichen Gründen von der aktiven in die passive Mitgliedschaft wechseln.
Andreas kam über den Bad Bramstedter Sportverein zum Aikido, wechselte nach seiner Verschleppung in den SV Böblingen und trainierte dort fleißig weiter. Parallel wurde im VfL Sindelfingen das Kindertraining von Christina Bartel, Ingrid Plöchl und Klaus Hartl aufgebaut. Andreas Kinder waren bereits Teilnehmer des ersten Kinder-Anfänger-Kurses – aber der Vater blieb in Böblingen.
Naja, bis zu dem Tag, als Christina überraschend ohne Beitrainer auf der Matte stand. Alle Sindelfinger Aikidoka nicht zu erreichen, knapp 30 Kinder die lernen und probieren wollten – der Anruf zum eigenen Mann – aus der Böblinger Abteilung – als Rettung in dieser Situation.
Andreas, damals noch Braungurt, kam, half und blieb.
Als Peter das Aikido und den Vorstand aufgegeben hat, wurde Andreas als Nachfolger gewählt. Bei den diesjährigen Wahlen wurde Andreas in der Funktion bereits zum 5. Mal einstimmig bestätigt.
In der Trainingshalle können Sie Andreas immer zu den Erwachsenentrainings und vertretungsweise bei den Jugendlichen als Lehrer und Mentor antreffen.

Einschränkung des Trainingsbetriebs

Liebe Aikidoka,

aufgrund der aktuellen Situation und den daraus erfolgenden Trainermangel haben wir uns, nach sehr langen Überlegungen, dazu entschlossen eine Einschränkung des Trainingsbetriebs ab Freitag den 18.02.2022 vorzunehmen.

Wir werden das Training der Zwergen- und Kindergruppen freitags vorübergehend aussetzen. Eine Wiederaufnahme ist auf jeden Fall geplant und wir informieren so bald wie möglich.

Aber es gibt trotzdem weiter Training!

Am Montag von 17:00 bis 18:30 Uhr und zusätzlich laden wir alle Aikidoka der Montags- und Freitagsgruppen sehr herzlich dazu ein, am Jugendtraining teilzunehmen: Freitag 18.00 bis 19.30 Uhr.

Wir starten 2022 mit neuen Corona-Regelungen

Wir wünschen euch ein gutes und gesundes Jahr 2022.

Informationen vom Hauptverein:

  1. FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken (dies sind keine medizinischen Masken).
  2. Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Von der 2G+-Regel (gilt für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen) sind nur noch folgende Personen ausgenommen:
  3. Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
  4. Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung.
  5. Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigen Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
  6. Alle weiteren Personen, also diejenigen, die noch nicht geboostert sind oder deren Grundimmunisierung länger als 3 Monate zurückliegt, brauchen zukünftig auch bei 2G+ einen zusätzlichen Testnachweis (Antigen nicht älter als 24h, PCR nicht älter als 48h).

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/