Einschränkung des Trainingsbetriebs
Liebe Aikidoka,
aufgrund der aktuellen Situation und den daraus erfolgenden Trainermangel haben wir uns, nach sehr langen Überlegungen, dazu entschlossen eine Einschränkung des Trainingsbetriebs ab Freitag den 18.02.2022 vorzunehmen.
Wir werden das Training der Zwergen- und Kindergruppen freitags vorübergehend aussetzen. Eine Wiederaufnahme ist auf jeden Fall geplant und wir informieren so bald wie möglich.
Aber es gibt trotzdem weiter Training!
Am Montag von 17:00 bis 18:30 Uhr und zusätzlich laden wir alle Aikidoka der Montags- und Freitagsgruppen sehr herzlich dazu ein, am Jugendtraining teilzunehmen: Freitag 18.00 bis 19.30 Uhr.
Wir starten 2022 mit neuen Corona-Regelungen
Wir wünschen euch ein gutes und gesundes Jahr 2022.
Informationen vom Hauptverein:
- FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken (dies sind keine medizinischen Masken).
- Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Von der 2G+-Regel (gilt für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen) sind nur noch folgende Personen ausgenommen:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
- Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigen Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
- Alle weiteren Personen, also diejenigen, die noch nicht geboostert sind oder deren Grundimmunisierung länger als 3 Monate zurückliegt, brauchen zukünftig auch bei 2G+ einen zusätzlichen Testnachweis (Antigen nicht älter als 24h, PCR nicht älter als 48h).
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier:
Geänderte Corona-Regelung
Ab 27. November gilt für das Erwachsenentraining die 2G-Regel (ab 18 Jahren).
Das Jugend- und Kindertraining gilt die 3G-Regel (Schüler bis 17 Jahre).
Zuschauer in der Halle: 2G+